AGB´s der Ballonfahrten Südwest
1. Buchung
Mit der Buchung schließt der Kunde und das Luftfahrtunternehmen Ballonfahrten Südwest einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde.
2. Ticket / Gutschein
Ballontickets und Gutscheine sind nach telefonischer Rücksprache übertragbar. Die Gültig- keit ist beschränkt auf 3 Jahre ab Buchungsdatum. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ballonticket bzw. der Gutschein seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht mehr.
3. Zahlungen
Nach der Buchung des Kunden wird dies mit einer Rechnungsstellung bestätigt. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, oder Bar bei Fahrantritt. Passagiere dessen Fahrticket nicht bezahlt ist können nicht befördert werden.
4. Stornierung
Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Widerruf kann nur vom Käufer selbst vorgenommen werden und muß in schriftlicher Form erfolgen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag und die damit verbundene Rückerstattung von gebuchten Leistungen und/oder Gutscheinen ausgeschlossen.
Gebuchte Leistungen oder Gutscheine sind jederzeit auf andere Personen übertragbar. Terminverscheibungen von Seiten des Passagiers werden bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Start akzeptiert. Bei Rücktritt 48 Stunden bis 12 Stunden vor dem Start sind 50% des Rechnungsbetrages fällig sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Rechnungsbetrag ausgefallen ist. Bei Verscheibung oder Rücktritt 12 Stunden oder weniger vor dem geplanten Termin ist der Gesamtpreis fällig. Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrtermin benennen.
5. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.
6. Terminvereinbarung
Der Passagier ist verpflichtet mit dem Ballonunternehmen einen Termin für seine Ballonfahrt zu vereinbaren. Der Termin erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.
7. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder technischen Gründen abgesagt werden, so kann der Passagier keine Schadensansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen Ballonfahrten Südwest gestellt werden. d.h. Der Passagier kann keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend machen. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen. Es wird ein neuer Termin vereinbart.
8. Ausschluss von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere die unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Ballonfahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in vollem Umfang zu bezahlen.
9. Haftungsbeschränkungen
Nach internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung gilt Deutsches Recht. Für Fotoapparate und Kameras kann keine Haftung übernommen werden.
10. Allgemeine Beförderungsbedingungen
Ballonfahren kann mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden. Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Gelenke, Operationen oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Ballonfahren während der Schwangerschat ist ausgeschlossen. Bekleidung für die Ballonfahrt: Der Jahreszeit angepasste Freizeitkleidung, auf alle Fälle festes Schuhwerk und lange Hosen.
11. Vertragsart
Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt.